Paarpflichtraum

Um der ständig zunehmenden Anzahl der Ehescheidungen Einhalt zu gebieten wurde Ende des Jahres der Paarpflichtraum installiert. Dies ist eine zur Zeit noch freiwillige Möglichkeit für zukünftige Ehepaare die Stabilität ihrer Bezieung zueinander bereits im Vorfeld nochmals unter Extrembedingungen zu testen. Der Paarpflichtraum wird von ausgesuchten niedergelassenen Psychotherapeuten oder auch in bestimmten psychosomatischen Kliniken angeboten. Die Paare können dort in Extremsituationen in eigens dazu präparierten Räumlichkeiten die Belastbarkeit ihrer Beziehung testen (z.Bsp. 24 Stunden-Verbleib in einem Raum mit notorischen Kindergeschrei unter gleichzeitiger Beschallung diverser elektronischer Spielzeuge) oder auch zusammen mit einem Therapeuten (um Schlimmeres zu verhüten!) eine außwärtige Therapiestunde wahrnehmen (z.B. ca. 8 Stunden ohne Unterbrechungsmöglichkeit in einem Stau zu verbringen). Nach erfolgreichem Absolvieren dieses Paarpflichtraumes erhalten die Paare eine Gratifikation, die eine Steuerbegünstigung für 5 Jahre beinhaltet, sollte der Scheidungsfall eintreten. Der Paarpflichtraum als Institution für alle Paare ist bereits dem Bundestag vorgelegt und soll ab dem Jahr 2012 gesetzlich eingeführt werden. Daher auch schon der Name Paar-Pflicht-Raum.
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